Das Preußische Herrenhaus war im Zweikammersystem des Landes nach der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 die erste Kammer des Parlamentes und bildete zusammen mit dem Abgeordnetenhaus die Legislative. Die bis 1918 gültige Ausgestaltung erfolgte allerdings erst mit einer königlichen Verordnung von 1854. Heute ist es Sitz des Bundesrates, der hier zwölf Mal im Jahr zusammentrifft.